Arbeitsrecht

Als Arbeitgeber beraten und vertreten wir Sie in sämtlichen individualarbeitsrechtlichen Bereichen. Wir bearbeiten dabei nicht nur klassische arbeitsvertragliche Fragen, wie die Erstellung von Arbeitsverträgen oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sondern wir richten unser Augenmerk auch auf die optimierte Umsetzung Ihrer operativen Anforderungen in Stellenbeschreibungen in Abstimmung mit den jeweiligen arbeitsvertraglichen Inhalten.

In Fragen der grenzüberschreitenden Tätigkeit Ihrer Mitarbeitenden finden Sie bei uns ebenso arbeitsrechtliche Expertise als auch bei der Themen wie des Transfers von Arbeitnehmern im Fall eines Betriebsübergangs.

Auch international stehen Ihnen unsere Netzwerk- und Partnerbüros zur Seite.
Planen Sie eine Lokalisierung im Ausland, evaluieren wir für Sie die grundlegenden arbeitsrechtlichen Anforderungen und koordinieren für Sie gemeinsam mit Rechtsanwälten vor Ort.

Unser Tätigkeitsbereich umfasst:

  • Individuelles Arbeitsrecht: von der Gestaltung des Arbeitsvertrags bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Stellenbeschreibungen im Einklang mit dem Arbeitsvertrag
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Internationales Arbeitsrecht
  • Transaktionsarbeitsrecht (Entsendung von Arbeitnehmern)
  • Deutsches Arbeitsrecht für internationale Mandanten
  • Vertretung vor allen deutschen und polnischen Arbeitsgerichten